Schulordnung

(aktualisiert am 17.11.11)

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt sowie Verständnis füreinander. Daher gelten an unserer Schule folgende Regeln:

  1. Jeder soll sich so verhalten, dass niemand gestört oder gefährdet (z.B. durch Rennen oder Ballspielen im Gebäude, Lärmen während der Unterrichtszeit) oder in seiner Persönlichkeit verletzt wird (z.B. durch Mobbing). Fremdes Eigentum darf nicht beschädigt werden. Wer Schäden verursacht, wird dafür zur Verantwortung gezogen und hat ggf. dafür zu haften.
  2. Zu Beginn der großen Pausen sorgen die Fachlehrkräfte dafür, dass die Unterrichtsräume gesäubert, gelüftet und abgeschlossen werden. Als Pausenaufenthalt stehen die Schulhöfe, die Pausenhalle im naturwissenschaftlichen Trakt, ausgewiesene Schüleraufenthaltsbereiche, das Forum und die Kantine zur Verfügung, in Regenpausen auch die Flure. Die Benutzung elektronischer Kommunikations- und Aufzeichnungsgeräte, die nicht Unterrichtsmittel sind, ist grundsätzlich verboten. Das Telefonieren mit dem Handy ist im Eingangsbereich vor der Turnhalle erlaubt.
  3. Wir legen Wert auf eine saubere und gepflegte Schule. Das Essen in den Klassenräumen ist in der Regel nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet die Fachlehrkraft.
  4. In den Pausen und während der allgemeinen Unterrichtszeit dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände nicht unbefugt verlassen.
  5. In Freistunden und Wartezeiten stehen den Schülerinnen und Schülern ausschließlich das Forum und die Kantine zur Verfügung.
  6. Rauchen ist in der Schule und auf dem Schulgelände ausnahmslos verboten. Der Konsum von Alkohol und das Mitbringen von Waffen jeder Art sind in der Schule nicht erlaubt.
  7. Fahrräder dürfen nur auf dem Fahrradplatz der Schule abgestellt werden, motorisierten Zweirädern steht der Parkplatz vor der Turnhalle zur Verfügung.
  8. Fundsachen nimmt der Hausmeister in Verwahrung. Auf Geld und Wertsachen hat jeder selbst zu achten. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.
  9. Zu Beginn des Schuljahres erstellt jede Klasse im Rahmen dieser Ordnung unter Anleitung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers eine eigene Klassenordnung. Für einzelne Fachräume gelten besondere Benutzungsordnungen, die dort ausliegen.
  10. Die jeweils aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer kommen in ihrem Bereich der Aufsichtspflicht nach (gemäß § 62 NSchG). Den Anweisungen aller Lehrkräfte und denen des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
  11. Das Hausrecht auf dem gesamten Schulgelände obliegt dem Schulleiter, der Stellvertreterin oder den Koordinatoren, in deren Abwesenheit dem Schulhausmeister.

Diese Schulordnung wurde in dieser Form von der Gesamtkonferenz am 09.06.2011 beschlossen.

gez. Kreft, Schulleiter

Schulordnung

Die Schulordnung können Sie hier auch als PDF herunterladen.

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